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Entscheidung im Berufungsverfahren im Fall Adel Massaad

Autor: 

Pressemitteilung

TurfTimes: 

Ausgabe 815 vom Freitag, 03.05.2024

Nachfolgend veröffentlichen wir eine Pressemitteilung des Galopper-Dachverbandes "Deutscher Galopp", die wir im Wortlaut wiedergeben. Zuvor möchten wir noch explizit darauf hinweisen, dass das Rechtsmittel der Revision zum Oberen Renngericht gegebenfalls auch vor einem Zivilgericht noch möglich ist. Ferner haben wir Herrn Adel Massaad per Email und SMS-Nachricht um eine Stellungnahme zum Urteil gebeten. Beide Nachrichten blieben jedoch unbeantwortet. 

Pressemitteilung von Deutscher Galopp

Am 23.04.2024 fand das Berufungsverfahren im Fall Adel Massaad vor dem Renngericht unter dem Vorsitz von Frank Heckenbücker statt.

Gegenstand des Verfahrens waren die Berufungen von Deutscher Galopp und des Besitzertrainer Adel Massaad gegen die Entscheidung des Ordnungsausschusses vom 04.12.2023, mit dem die Besitzertrainerlizenz für die Dauer von 18 Monaten entzogen worden war. Der Lizenzentzug wurde bei einer Bewährungszeit von zwei Jahren ab dem 01.06.2024 zur Bewährung ausgesetzt und eine Bewährungsauflage von 40.000 € verhängt. Der Ordnungsausschuss kam zu dieser Entscheidung, nachdem bei dem in seinem Besitz stehenden Pferd El Faras im Anschluss des Dallmayr Capsa-Rennens am 30.07.2023 eine unerlaubte Substanz festgestellt wurde und da bei insgesamt zwei unangekündigten Trainingskontrollen Substanzen im Blut aktiver Rennpferde gefunden wurden, ohne dass diese Mittel im Medikamentenbuch eingetragen waren. Der Ordnungsausschuss nahm in allen drei Fällen den Verschuldensmaßstab der groben Fahrlässigkeit an.

Herr Massaad hatte gegen die Entscheidung des Ordnungsausschusses Berufung eingelegt und u.a. vorgebracht, dass der Ordnungsausschuss nicht hinreichend gewürdigt habe, dass die unerlaubte Substanz dem Fall El Faras mit der Absicht ihn zu schädigen, heimlich durch eine Dritte, von ihm benannte, Person dem Pferd verabreicht wurde. Im Hinblick auf die Trainingskontrollen seien die erforderlichen Eintragungen nach der indizierten Behandlung von den Tierärzten vergessen worden, ihm sei dies aber zugerechnet worden, als habe er die Medikamente selbst den Pferden verabreicht. Weiter führte er aus, dass hinsichtlich einer Trainingskontrolle, die am frühen Morgen stattfand, er noch gar nicht die Möglichkeit der Meldung von in der Nacht verabreichten Medikamenten an Deutscher Galopp hatte und ihn wegen dieser fehlenden Einträge kein Verschulden treffe.

Das Renngericht hat sich weitgehend der Beurteilung des Ordnungsausschusses angeschlossen. Es hat den Verschuldensgrad im Hinblick auf die Feststellung einer unerlaubten Substanz nach dem Rennen vom 30.07.2023 auf Fahrlässigkeit abgemildert und verneinte im Hinblick auf eine der Trainingskontrollen - anders als der Ordnungsausschuss – ein Verschulden hinsichtlich der in der Nacht verabreichten Medikamente. Dies mit der Begründung, dass die Trainingskontrolle vor den Geschäftszeiten von Deutscher Galopp so früh am Morgen stattgefunden hatte, dass noch nicht die Pflicht bestanden habe eine entsprechende Mitteilung zu diesem Zeitpunkt bereits abgegeben zu haben.

In den anderen Fällen kam das Renngericht – wie zuvor der Ordnungsausschuss – zu dem Schluss, dass grobfahrlässige Verstöße des Besitzertrainers gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung des Medikamentenbuches vorliegen.

Das Interesse des Galopprennsportes an einem sauberen und integren Sport, der auch die Aspekte des Tierschutzes, Tierwohls und die Interessen des wettenden Publikums berücksichtigt, führt dazu, dass der Nachweis von unerlaubten Substanzen in Rennpferden, die in einem Rennen gestartet sind, stets eine strenge Strafe nach sich ziehen muss, da diese Fälle eine besonders schwere Schädigung der Interessen und des Ansehens des Galoppsportes darstellen. Gleiches gilt, wenn Pferde auf einer Trainingsliste stehen und bei ihrer tierärztlichen Behandlung und Medikation die Vorschriften über das Medikamentenbuch nicht eingehalten werden.

Das Gericht hat daher im Ergebnis die Dauer des Lizenzentzuges von 18 Monaten bestätigt. Das Renngericht hat die Strafe in Abänderung der Entscheidung des Ordnungsausschusses ab dem 12.10.2024 zur Bewährung ausgesetzt und eine Bewährungszeit von drei Jahren sowie eine Bewährungsauflage in Höhe von 40.000 € angeordnet.

Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Revision zum Oberen Renngericht möglich. Hierauf hat das Renngericht Herrn Adel Massaad am Ende der Verhandlung hingewiesen. Eine Anfrage zur Stellungnahme zu dem Urteil über seinen Anwalt blieb unbeantwortet.

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