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Wir googeln einen Sieger - Subpoena

Autor: 

Daniel Delius

TurfTimes: 

Ausgabe 580 vom Freitag, 09.08.2019

Die Subpoena (Aussprache: səˈpiːnə, vom Lateinischen sub poena für unter Strafe) ist eine Form der strafbewehrten rechtlichen Anordnung im Discovery genannten Beweisaufnahmeverfahren nach US-amerikanischem Recht. Sie kommt sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht zur Anwendung.

Mit einer Subpoena wird eine Person unter Androhung einer Erzwingungsstrafe aufgefordert, bestimmte Auskünfte oder Beweismittel zu einem Sachverhalt in bestimmter Weise beizubringen. Die Subpoena dient damit als ein Zwangsmittel, mit dem Beteiligte und Dritte zur Auskunft in oder gelegentlich vor einem Prozess verpflichtet werden können.

Die Subpoena kann sich sowohl gegen eine Partei eines gerichtlichen oder vergleichbaren Verfahrens (z. B. vor einem Untersuchungsausschuss) richten als auch gegen eine Person, die weder Partei noch bezeichneter Zeuge in dem betreffenden Verfahren ist. Im Zivilprozess ist in der Regel die Gegenpartei zur Teilnahme an der Vernehmung des Angesprochenen berechtigt. Die mit der Subpoena angesprochene Person selbst hat das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

Die Subpoena an sich ist eine förmliche schriftliche Anordnung einer staatlichen Institution mit administrativer oder juristischer Zuständigkeit, in heutiger Praxis üblicherweise eines Gerichtes. Sie wird gewöhnlich als Schriftsatz mit einer ausführlichen Einleitung abgefasst, die Definitionen und genaue Angaben zu verwendeten Unterlagen und untersuchten Themen enthält.

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