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Stellungnahme der Besitzervereinigung zur Gebührenerhöhung

Autor: 

Pressemitteilung

TurfTimes: 

Ausgabe 757 vom Freitag, 03.03.2023

Stellungnahme der BV zur öffentlichen Debatte der Gebührenerhöhung

Die öffentliche Debatte, um die von der Mitgliederversammlung des Verbands Deutscher Galopp e.V. am 7. Dezember 2022 beschlossenen Gebührenerhöhungen, veranlasst die Besitzervereinigung, die diese Beschlüsse mit großer Mehrheit ihrer Delegierten mitgetragen hat, zu folgender Stellungnahme:

Um trotz steigender Kosten einen ausgeglichenen Etat und die Erhöhung der Rennpreise gleichzeitig durchzusetzen, kamen wir um die Zustimmung zu einer Gebührenerhöhung – wenn auch schweren Herzens - nicht umhin. Durch die Erhöhung von Rennpreisen, höhere GAG-Einschätzungen und damit einhergehende bessere Startmöglichkeiten für Besitzer auf der einen Seite und dem Ausgleich des Haushaltes von Deutscher Galopp durch Gebührenerhöhungen auf der anderen Seite, hat die Besitzervereinigung jedoch, in intensiven Debatten mit den Rennvereinen, ein für die deutschen Besitzer und Züchter positives Gesamtpaket entwickelt.

 Weiterhin hat die Besitzervereinigung sich intensiv für ein Ende des Verbrauchs von Rücklagen – wie in den Jahren 2017 bis 2020 geschehen - insbesondere der verbleibenden Mittel aus dem Verkauf der Racebets-Anteile für die Förderung der Rennpreise eingesetzt. Diese Mittel sollen künftig ausschließlich dazu verwendet werden, dringend benötigte Erträge aus entsprechenden Investitionen zu erwirtschaften. Zudem müssen diese Gelder weiterhin als Rücklage zur mittel- und langfristigen Sicherung der Verbandsfinanzen vorgehalten werden – ein weiterer Verbrauch dieser Gelder zum Ausgleich des Haushaltes kommt für die Besitzervereinigung nicht in Frage.

Im Gesamtkonstrukt wurden für 2023 verschiedene Gebühren erhöht, die Debatte drehte sich in den letzten Tagen jedoch besonders um einen Teilaspekt, die Einfuhrgebühr für ausländische Pferde. Diese Gebühr lag bisher im europäischen Vergleich mit 162,75 Euro eher niedrig, wodurch ein bedeutsamer Wettbewerbsnachteil für einheimische Züchter entstand, die z.B. bei einer Bedeckung im Ausland mit erheblichen Gebühren, für die temporäre Einfuhr der Stute sowie ggf. Registrierung eines dort vor der Bedeckung geborenen Fohlens tragen müssen. Zudem haben deutsche Züchter bis zum Start der Pferde neben der Eintragung des Namens und den Renntauglichkeitsuntersuchungen viele Gebühren zu tragen, die durch die Anhebung der Einführungsgebühr auf 500 € angeglichen werden.

Ganz wichtig dabei: Durch den erreichten Kompromiss des Gesamtpaketes mit den Rennvereinen übersteigt das Volumen der Anhebung der Rennpreise per Saldo die Erhöhung der Gebühren erheblich. Dies ist für alle Besitzer eine sehr gute Nachricht. Konkret wurden die Rennpreise um 750.000 € im Vergleich zum Vorjahr auf 13.144 Millionen € bei 1.003 Rennen erhöht.

Dem Vorschlag der Besitzervereinigung, die Dotierung der Maidenrennen auf 10.000 € anzuheben, wurde im Kompromisswege seitens der Rennvereine zugestimmt. Genauso wie die Erhöhung der Mindestdotierung in allen Handikapklassen. Dieses war nur möglich, in dem wir für einen ausgeglichenen Haushalt sorgen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gebühren und Abgaben ausschließlich für die Finanzierung der notwendigen Tätigkeiten des Verbands (Renntechnik, Zuchtabteilung, Sicherheit und Ordnung, Öffentlichkeitsarbeit, IT, Abrechnung) genutzt werden Dabei ist es gelungen, die geplanten Verbandsausgaben für 2023 um lediglich ca. € 20.000 (weniger als 1%) über denen des Vorjahres zu halten. Angesichts der aktuell steigenden Kosten können wir mit diesem Ergebnis sehr zufrieden sein.  

Es ist unerlässlich, dass wir, gemeinsam mit den Rennvereinen und den Aktiven, auch in schwierigen Zeiten solide Finanzen präsentieren können, die eine gute Basis zum Erhalt und zur Entwicklung des Galopprennsportes darstellen.

Wir gehen somit frohen Mutes in eine neue Rennsaison mit höheren Rennpreisen und einer Investition in die Leistungspyramide vom Grupperennen bis zum Ausgleich 4.

Selbstverständlich werden die beschlossenen Maßnahmen zum Ende des Jahres geprüft und können in Abhängigkeit der vorhandenen finanziellen Mittel korrigiert werden.

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