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Rückschlag für Bremen

Autor: 

Daniel Delius

TurfTimes: 

Ausgabe 720 vom Freitag, 27.05.2022

Der Bremer Rennverein ist mit einem Eilantrag gegen den Bau eines Fuß- und Radwegs über das Rennbahngelände gescheitert. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag als unzulässig ab. Die Richter konnten nicht erkennen, dass der Verein durch das Ortsgesetz in seinen subjektiven Rechten beeinträchtigt ist. Durch einen solchen Weg würden Rennen zukünftig unmöglich sein. Das zuständige Bauressort zeigte sich laut einem Sprecher in der Haltung bestätigt, „die Beschlüsse der Beiräte und der Deputation zum Bau der Wegeverbindung umzusetzen.“ Es gibt für den Rennverein die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Der Weg würde die Bahn in der Mitte durchqueren.

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