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Räumungsklage aufgehoben

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Pressemitteilung

TurfTimes: 

Ausgabe 414 vom Donnerstag, 21.04.2016

Der Frankfurter Renn-Klub hat am Donnrstag nachfolgende Presse-Information verschickt:

Das Landgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 20.04.2016 den Verhandlungstermin in der Räumungsklage Stadt Frankfurt gegen den Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. aufgehoben. Zunächst hat Vorsitzende Richter der 12. Zivilkammer am Landgericht Frankfurt am Main Dr. Kirschbaum, der bisher von der Stadt Frankfurt am Main verweigerten Herausgabe der Grundbuchakte des umstrittenen Kaufvertrages über das Rennbahngrundstück aus dem Jahre 1937 ein Ende gesetzt. Dieses geschah indem er den Kaufvertrag, als Anlage, dem Beschluss beigefügte. Damit hat er den Verschleierungsversuchen der Stadträte Frank und Cunitz, um das unter Verschluss gehaltene Dokument, einen Riegel vorgeschoben. Ferner hat das Gericht eine kartellrechtliche Überprüfung angeordnet, nachdem deutlich wurde das für das Vergabeverfahren keine Spezialzuständigkeiten anderer Kammern bestehen. Der Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. hatte gerügt, dass das Vergabeverfahren gegen die Richtlinien der europäischen Kommission verstößt. Die Stadt hatte es nämlich versäumt, zuvor ein EU konformes Ausschreibungsverfahren, sowie die obligatorische Notifizierung der EU Kommission durchzuführen, obwohl dies eindeutig laut Vergaberichtlinien unter anderem des hessischen Städtetages – dessen Vorsitzender die Stadt Frankfurt ist – zu erfolgen hat. Die Folge eines solchen Verstoßes ist die Nichtigkeit des Erbbauvertrages. Dies will nun offenbar das Zivilgericht vorab klären, bevor es über das Räumungsbegehren an sich entscheidet. Darüber hinaus läuft zusätzlich ein Verfahren auf Feststellung der Nichtigkeit des Erbbauvertrages wegen Verstoßes gegen EU-Richtlinien vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Nach den EU-Richtlinien ist es Kommunen nämlich untersagt, unterhalb des Marktwertes Grundstücke zu veräußern oder zu vermieten. Auch hier ist die Folge ebenfalls die Nichtigkeit des Vertrages. Dieses Verfahren wird voraussichtlich ebenfalls von der Zivilkammer am Landgericht Frankfurt übernommen. Der Vorstand des Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. sieht sich damit in seiner ablehnenden Haltung gegenüber dem Prestigeprojekt „DFB Akademie“ zulasten des ökologischen Kleinods Galopprennbahn Niederrad bestätigt und wird weiter für dessen Erhalt kämpfen.

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