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Presseerklärung von Deutscher Galopp zu den positiven Doping-Fällen durch Koffein - auch Grocer Jack bestätigt

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Pressemitteilung

Zu den bekannt gewordenen positiven Doping-Fällen, Turf-Times berichtete u.a. auch in der letzten Woche - klick zum ganz Artikel - veröffentliche der Dachverband Deutscher Galopp gerade eben eine Pressemitteilung, die wir im Wortlaut veröffentlichen:

Nach der Entnahme von Proben am 3. Juli in Mannheim sowie am 11. und 12. Juli in Hamburg sind folgende Pferde positiv auf Koffein getestet worden: Medaillon, Roxalagu, Soyeux, Almata und Grocer Jack. Wie sich anschließend herausgestellt hat, geht dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf eine verunreinigte Tranche eines Futtermittels zurück, das sämtlichen positiv getesteten Pferden gegeben worden war. Der Hersteller hat die Feststellung des Koffein-Anteils ausdrücklich bestätigt. 

Aufgrund dieses Sachverhalts hat der Vorstand von Deutscher Galopp gemäß Ziffer 696 Rennordnung beschlossen, den genannten Pferden ausnahmsweise die Möglichkeit einzuräumen, die Startberechtigung auch innerhalb der von der Rennordnung gesetzten 6-Wochen-Frist wiederzuerlangen, sofern vor dem Start durch eine neue Dopingprobe der Nachweis erbracht ist, dass keine unerlaubten Substanzen vorhanden sind. 

Dr. Michael Vesper, Präsident von Deutscher Galopp erklärt dazu: „Die Entscheidung war im Sinne des Fairplay geboten. Selbstverständlich bleibt es bei unserer Null-Toleranz-Politik gegenüber Doping: Die Pferde, die nach ihren Rennen im Juli positiv auf Koffein getestet wurden, sind disqualifiziert worden und aus den Ergebnislisten gestrichen. Allerdings steht mittlerweile fest, dass die Kontamination auf eine Verunreinigung des Futtermittels zurückgeht, die der Hersteller nachträglich eingeräumt hat. Weder Besitzer noch Trainer konnten davon wissen, ihnen kann daher weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit unterstellt werden. In dieser Situation ist es nur fair, den Pferden die Chance auf einen Start einzuräumen, falls ein weiterer Dopingtest negativ ausfällt."

Zum Hintergrund: 

Die Disqualifikation ist für die betreffenden Rennen erfolgt. Rechtsfolge des Nachweises eines unerlaubten Mittels ist gemäß Rennordnung von Deutscher Galopp (Ziffern 412 und 535, III RennO) weiterhin, dass die Pferde anschließend für sechs Wochen von der Teilnahme an Rennen ausgeschlossen werden.

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