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Neue Runde im Fall Monami

Der Diana-Trial mit der sportlichen Siegerin Monami (Jozef Bojko) beschäftigt das Renngericht weiter. www.galoppfoto.de - Sabine Brose

Autor: 

Daniel Delius

TurfTimes: 

Ausgabe 229 vom Donnerstag, 23.08.2012

Der "Fall Monami" geht weiter. Das Obere Renngericht hat die Entscheidung des Renngerichts, nach der die Stute im Diana-Trial in Hoppegarten wegen mangelnder Startberechtigung zu disqualifizieren sei, aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Renngericht zurückgewiesen.

Die offizielle Begründung laut einer Presseinfo des Direktoriums: "Nach Auffassung des Oberen Renngerichts sind beide Revisionen ausnahmsweise zulässig. Zur Begründung hat es sich auf eine frühere Entscheidung des Oberen Renngerichts aus dem Jahre 1990 bezogen. Das Verfahren war an das Renngericht zur abschließenden Entscheidung zurückzuverweisen, weil Zweifel an der Zulässigkeit der Berufung gegen die Entscheidung der Rennleitung zum Diana Trial 2012 (Hoppegarten 27. Mai 2012) bestehen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob Bedenken gegen die Startberechtigung von Monami vor dem Start der Rennleitung hätte mitgeteilt werden müssen. Die Rennleitung hätte dann abschließend darüber entscheiden können. Insoweit wird das Renngericht weitere Ermittlungen anstellen müssen, die dem Oberen Renngericht aus Rechtsgründen verwehrt sind."

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