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Goldene Zeiten mit Sportwetten ?

Die Sportwette als Zukunftsmodell? www.galoppfoto.de

Autor: 

Daniel Delius

TurfTimes: 

Ausgabe 156 vom Donnerstag, 17.03.2011

„Das  Direktorium rechnet im April 2011 mit weitergehenden Entscheidungen auf der politischen Ebene, die sowohl die Existenz der Pferdewette an sich als auch die Refinanzierung des Rennsports durch die Pferdewette sicherstellen werden und insgesamt Rechtssicherheit schaffen auch in Bezug auf das Wettbewerbsumfeld in der nahen Zukunft.“ So steht es in einer Presse-Information, die der Galopper-Dachverband am Mittwoch verschickte und die sich in erster Linie auf die, wenn auch nur vorläufigen, Resultate der Konferenz der Ministerpräsidenten am vergangenen Donnerstag bezieht. Dort wurden zumindest erste Weichen in Richtung eines neuen Glücksspielstaatsvertrages gestellt, unter Dach und Fach ist jedoch noch nichts.

Zum besseren Verständnis dokumentieren wir ab Seite 2 die relevanten Passagen aus dem Bericht des Vorsitzlandes. An der geplanten Liberalisierung der Sportwette will natürlich auch der Rennsport partizipieren. „Vorstellbar ist, dass ab 2011 auf allen Rennbahnen auch Sportwetten angenommen werden“, meinte Klaus Zellmann, Berater des Direktoriums in Sachen Wetten, am Freitag auf einer Diskussion der Norddeutschen Besitzervereinigung. Im German Racing Prospekt war einst ganz gezielt insbesondere mit dem Umsatz aus künftigen Sportwetten geworben worden.  

Auszüge aus dem Bericht des Vorsitzlandes zur Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. März 2011 in Berlin

Zukunftsperspektiven Lotteriemonopol, Novellierung Glücksspielstaatsvertrag

(nicht aufgezeigt sind die Passagen, die für den Pferderennsport weniger relevant sind. Die Red.)

Stand der Gespräche ist, in Aussicht zu nehmen, eine differenzierte Regulierung von Glücksspielen in Deutschland entlang folgender Eckpunkte vorzunehmen:

1.       Ziel der Glücksspielregulierung ist es,

  • das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzung für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen
  • das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen und zu vergleichsweise ungefährlichen Spielformen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern
  • Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs bei der Veranstaltung und dem Vertrieb von Sportwetten vorzubeugen.
  • den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten
  • sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden
  • sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken

 

2.        Um diese Ziele sicherzustellen und den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts Genüge zu tun, sind unter Berücksichtigung der soziokulturellen Rahmenbedingungen in Deutschland differenzierte Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen vorzusehen, um deren spezifischen Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotentialen Rechnung zu tragen.

3.       (…)

4.       Zur wirksamen Bekämpfung des Schwarzmarktes, zur Kanalisierung des Spieltriebes hin zu legalen, weniger suchtgefährdeten Angeboten und zur Wahrung der Integrität des Sports wird in Aussicht genommen künftig Konzessionen für Sportwetten zu vergeben. Zur Ausgestaltung der Konzessionen gibt es noch kein abgestimmtes Meinungsbild. Die Zahl der Konzessionen, die Differenzierung von terrestrischen und Online-Angebot und die Frage, ob zwischen den Konzessionären Wettbewerb zugelassen werden soll, bedürfen noch der Entscheidung. Die Konzessionsvergabe soll zunächst im Rahmen einer zeitlich begrenzten, wissenschaftlich begleitenden Experimentierphase von 7 Jahren erfolgen.

Zulässig sollen Ergebniswetten in Form von Endergebniswetten sein. Zu entscheiden ist, ob in bestimmtem Umfang auch Teilergebniswetten und Live-Wetten zugelassen werden. Ereigniswetten sollen unzulässig sein.

Es ist sicherzustellen, dass die Abgaben- und Glücksspielaufsichtsbehörden die Möglichkeit erhalten, Umsätze und Wettverläufe detailliert und lückenlos zu kontrollieren.

5.       (…)

6.       Die Verhandlungen mit dem Bund über die Ausgestaltung des gewerblichen Automatenspiels und von Pferdesportwetten sollen mit dem Ziel fortgesetzt werden, diese in die Kompetenz der Länder zu übertragen, hilfsweise Einvernehmen über abgestimmte Regelungen zu erzielen. So wäre eine tatsächliche Kohärenz der Regelungen der verschiedenen Glücksspielbereiche am besten zu erreichen.

7.       (…)

8.       Im Bereich der Pferdesportwetten ist unter Berücksichtigung der durch das Tierzuchtgesetz vorgegebenen Gemeinwohlbelange eine kohärente Regelung entsprechend der in Aussicht genommenen Änderungen unter Beibehaltung des Buchmacher- und Totalisatorenwettangebots anzustreben.              

9.-13. (…)

14.  Angestrebt wird für bestimmte Entscheidungen eine zentrale Glücksspielaufsicht der   Länder.  (…) Weiterhin wird in Aussicht genommen, dass zumindest alle Angebote im Bereich der Sportwetten anbieterneutral über ein zentrales staatliches Rechnersystem (Schnittstelle) geleitet werden. Die Zulassungsbedingungen für Vermittler sind länderübergreifend einheitlich zu regeln.

15.  Illegale Angebote, insbesondere ihre Bewerbung im Online-Bereich, sollen wirksam bekämpft werden.

16.  Auf Basis dieser Eckpunkte soll unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten der Glücksspielangebote ein geeignetes, kohärentes Steuer- bzw. Abgabensystem, insbesondere für den Bereich der neugestalteten Sportwetten entwickelt werden.  

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