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Gericht weist Berufung ab - Isfahan bleibt Derbysieger

Isfahans Derbysieg - hier mit den heutigen Hauptprotagonisten Jockey Dario Vargiu und Racingmanager Holger Faust - wurde vor dem Renngericht bestätigt. www.galoppfoto.de - Peter Heinzmann

Autor: 

Daniel Delius

TurfTimes: 

Ausgabe 439 vom Donnerstag, 13.10.2016

Der Derbysieger des Jahres 2016 heißt Isfahan – das ist das Ergebnis nach knapp siebenstündiger Verhandlung vom Renngericht des Galopper-Dachverbandes in Köln. Verhandelt wurde die Berufung des Besitzers des Drittplatzierten Dschingis Secret gegen den Spruch der Hamburger Rennleitung, die den Protest gegen die beiden Erstplatzierten zurückgewiesen hatte.

Das Renngericht tagt: in der Mitte der Vorsitzende Richter Frank Heckenbücker, Isfahan bleibt Derby-Sieger. Foto: TTDas Renngericht tagt: in der Mitte der Vorsitzende Richter Frank Heckenbücker, Isfahan bleibt Derby-Sieger. Foto: TTIm Detail ging es um zwei verschiedene Dinge: Zum einen zielte der von Rechtsanwalt Bernhard Matusche vorgetragene Protest darauf, dass der unstrittig zu häufige Peitscheneinsatz auf den beiden Erstplatzierten Isfahan und Savoir Vivre, für die die jeweiligen Jockeys auch bestraft wurden, ein „unerlaubtes Mittel“ gewesen sei. „Unerlaubte Mittel beziehen sich ausschließlich auf Doping“, führte Frank Heckenbücker aus, der Vorsitzende Richter des Renngerichtes, „ein fehlerhafter Peitscheneinsatz ist kein Disqualifikationsgrund.“ Zudem stellte das Gericht in Frage, ob überhaupt ein wirksamer Protest gegen Savoir Vivre eingelegt worden war.

Anders stellte sich die Angelegenheit bei dem Vorwurf des Protestführers, es habe vor dem Derby eine unerlaubte Absprache gegeben habe, die den Ausgang des Rennens beeinflusst haben könnte. Im Kern ging es darum, dass Holger Faust, Racing Manager von Isfahans Besitzer Dr. Stefan Oschmann, dem Jockey Dario Vargiu gesagt haben soll, er könne das Pferd so stark unterstützen wie er wolle, etwaige Strafen zahle der Besitzer.

„Ich stelle erst einmal dahin, ob Peitscheneinsatz den Eingang eines Rennens überhaupt beeinflussen kann“, meinte Heckenbücker in seiner Urteilsbegründung, „davon einmal abgesehen, sehen wir die Beweisführung nicht, dass es eine solche Verabredung gegeben hat.“ In der Tat konnte keiner der zahlreichen Zeugen eine dementsprechende Aussage von Holger Faust vor dem Rennen zu Protokoll geben. Besitzer Dr. Stefan Oschmann, der durch Dietrich von Boetticher vertreten wurde, und auch Trainer Andreas Wöhler als unmittelbar Beteiligte waren nicht vor Ort und wurden auch erstaunlicherweise nicht vernommen. Oschmann war beruflich verhindert, Wöhler weilt aktuell vor dem Start von Articus in Australien, hätte aber, wie ein anderer Zeuge auch, telefonisch befragt werden können.

Jockey Dario Vargiu, der eingeflogen wurde, bestritt eine solche Vereinbarung, ihm war zudem nicht in Erinnerung, dass es im Nahhinein eine Absprache über die Begleichung der Strafe (2.000 Euro plus eine 75prozentige Reduzierung der Gewinnprozente) gegeben hat. Ziemlich unstrittig war allerdings, dass Holger Faust nach dem Derby davon gesprochen hat, man hätte dem Jockey vorher eine entsprechende Order gegeben. Das wurde von Heckenbücker als „prahlerisch“ gewertet. „Entscheidend ist für uns die Aussage von Dario Vargiu“, sagte er, „er hat angegeben, dass er für einen Sieg im Derby auch auf jede finanzielle Entschädigung verzichtet hätte. Ein Sieg in einem internationalen Gruppe I-Rennen war für ihn eine Fahrkarte zu einem Aufenthalt in Japan, wo er viel Geld verdienen kann.“ Deshalb habe er trotz der vorhergegangen Belehrung der Rennleitung weitaus häufiger die Peitsche eingesetzt als erlaubt, er wollte halt unbedingt gewinnen. „Es ist nicht hinreichend bewiesen, dass es eine Vereinbarung vor dem Rennen gegeben hat“, fasste Heckenbücker seine Urteilsbegründung zusammen.

Für Gottfried Reims, den Vorsitzenden des Kontrollausschusses des Direktoriums, ist der Fall jedoch noch nicht zu Ende. Er hatte zwar auch angeregt, die Berufung abzuweisen, doch kündigte er an, gegen Holger Faust wegen Schädigung des Ansehens des Rennsports in der Öffentlichkeit zu ermitteln. 

Nachtrag:

Zu unserer Berichterstattung erreichten uns zwei Stellungnahmen.

Rechtsanwalt Frank Heckenbücker, der den Vorsitz über die Verhandlung hatte, schreibt: "Auch wenn Herr Matusche stets von der Revision spricht ist diese nicht zulässig. Nach Nr. 676 RO ist die Revision nur in den Fällen zulässig, in denen das Renngericht auf Entziehung der Rennfarbe, der Lizenz, der Reiterlaubnis auf mehr als sechs Monate oder auf Ausschluss oder Verweisung erkennt. In Protestverfahren ist keine Revision vorgesehen. Dass das Obere Renngericht sich im Fall Monami hierüber hinweggesetzt hat, hat meinen Amtsvorgänger zum Rücktritt veranlasst, da er zutreffender Weise hierfür keine Rechtsgrundlage gesehen hat."

Dr. Heinz Faßbender schreibt: "Die Berichterstattung ist in einem Punkt falsch. Das Renngericht war bereits die Berufung gegen die Protestentscheidung der Rennleitung. Gegen die gestrige Entscheidung des Renngerichts gibt es kein Rechtsmittel. Insbesondere wäre auch eine Revision an das Obere Renngericht nach Nr. 676 unzulässig. Wenn überhaupt, so bleibt dem Protest - und Berufungsführer nur der Weg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, also zum Landgericht Köln."

Wir haben unsere Berichterstattung entsprechend korrigiert. 

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