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Frankreich verbietet Starts von tragenden Stuten

Autor: 

Daniel Delius

TurfTimes: 

Ausgabe 759 vom Freitag, 17.03.2023

In Deutschland kann eine tragende Stute bis 120 Tage nach der Bedeckung Rennen bestreiten, was in der Rennordnung in der Ziffer 407/13 geregelt ist. “Bei der ersten Nennung einer tragenden Stute ist das letzte Deckdatum anzugeben”, heißt es dort. In Frankreich ist dies aber ab sofort nicht mehr gestattet. Hier dürfen Stuten drei Monate nach der letzten Bedeckung wieder laufen, wenn sie güst geblieben sind, zudem sechs Monate nach einer Abfohlung. In Frankreich war das Laufen von tragenden Stuten innerhalb der Drei-Monats-Frist bisher gestattet, außer in Verkaufsrennen.

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