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Bundesrat beschließt Rennwettsteuer-Rückerstattung

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Pressemitteilung

TurfTimes: 

Ausgabe 597 vom Freitag, 06.12.2019

Künftig erhalten die Rennvereine die Rennwettsteuerrückerstattung von Buchmachern mit Sitz im Ausland, die Wetten auf deutsche Pferderennen veranstalten. Der Bundesrat hat der entsprechenden Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes, die der Bundestag bereits am 7. November beschlossen hatte, auf der Sitzung am vergangenen Freitag zugestimmt. Bisher war diese Rückerstattung, die den Rennvereinen für die Erfüllung ihres staatlichen Auftrags zur Zucht und Durchführung von Leistungsprüfungen zusteht, lediglich aus dem Steueraufkommen inländischer Wettanbieter erfolgt. Durch die Einbeziehung des Steueraufkommens ausländischer Wettanbieter wird eine seit 2012 bestehende Unwucht der Verwaltungspraxis vom Gesetzgeber korrigiert. Bis zu 96% dieser Steuer gehen nun, ebenso wie die Steuern inländischer Wettanbieter, im Zuweisungsverfahren an die Rennvereine.

Insgesamt dürfte es sich um einen höheren sechsstelligen Betrag handeln, der den Rennvereinen jährlich zugute kommt. Verteilt wird das Geld nach dem jeweiligen Wettaugkommen: Baden-Baden könnte also mit rund 170.000 Euro rechnen, danach kämen in der Rangfolge Hamburg, Köln und absteigend die andereb Vereine. 

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