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BBAG verlangt Coggins-Test

Autor: 

Daniel Delius

TurfTimes: 

Ausgabe 235 vom Donnerstag, 04.10.2012

Die Baden-Badener Auktionsgesellschaft (BBAG) teilt aus aktuellem Anlass bezüglich der Herbstauktion am 19. und 20. Oktober Nachfolgendes mit: In Rücksprache mit dem Veterinäramt Rastatt, muss jedes Auktionspferd, dass während des BBAG Sales & Racing Festival das Auktionsgelände betritt einen Coggins-Test vorweisen. Dieser Coggins-Test darf nicht älter als zwei Wochen sein, d.h. das Untersuchungsergebnis darf frühestens am 10. Oktober ausgestellt werden. Somit ist auch ein reibungsloser Abtransport der Auktionspferde nach der Auktion gewährleistet. Das Untersuchungsergebnis muss für jedes Auktionspferd vor dem Eintreffen auf dem Auktionsgelände im Auktionsbüro vorliegen. Falls der Coggins-Test nicht vor Anreise der Pferde im Auktionsbüro vorliegen sollte, dürfen die betreffenden Pferde das Auktionsgelände nicht betreten. Bitte senden Sie den Coggins-Test vor dem Eintreffen der Pferde per Fax an folgende +49 7229 308512 oder per E-Mail an info@bbag-sales.de

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