TurfTimes:
Ausgabe 727 vom Freitag, 15.07.2022
Nein, revolutionär ist es sicherlich nicht, was eine Kommission in Großbritannien in Bezug auf den künftigen Peitscheneinsatz auf der Insel vorschlägt. Die Strafen liegen in etwa in dem Bereich, der auch in Deutschland verhängt wird, aber ein paar Details sind schon interessant. Insbesondere das künftige Verbot, die Peitsche „forehand“ einzusetzen. Die an den Diskussionen beteiligten Jockeys schätzen, dass rund siebzig Prozent der aktuellen Reiter diesen Stil pflegen, doch besteht in der Berufsgruppe Konsens, dass eine Umstellung auf „backhand“ langfristig kein Problem sei.
Etwas komplizierter könnte es in Sachen Disqualifikation werden, denn ab elf Peitscheneinsätzen in Flach- und zwölf in Hindernisrennen wird ein Pferd künftig aus der Wertung genommen. Wie schnell die Stewards allerdings darüber befinden können, ist noch nicht geklärt, was insbesondere die Buchmacher schon zum Stirnrunzeln bringt. Die Kollegen der „Racing Post“ haben bereits mehrere Fälle aus der Vergangenheit ausgemacht, bei denen eine solche Disqualifikation erfolgt wäre. Das prominenteste Beispiel ist das diesjährige Grand National, bei dem Siegreiter Sam Waley-Cohen die Gerte im zweistelligen Bereich betätigt hatte.
Weitere Details können Sie hier nachlesen, wobei sich die Frage stellt, was davon für künftige Diskussionen in Deutschland übernommen werden kann. Ganz sicher die „backhand“-Überlegung, aber auch die geplante Disqualifikations-Regelung. Und möglicherweise eine Staffelung der Strafen. Denn es ist unstrittig, dass etwa die Geschehnisse im Derby eine weit höhere Aufmerksamkeit nach sich gezogen haben, als wenn dies in einem minderen Handicap passiert wäre. Dank geschickter PR gelingt es eher umstrittenen Tierschutzorganisationen sich oft bei wenig informierten Medien mehr Gehör zu verschaffen, als sie es verdient hätten. Der Dachverband müsste da eigentlich weit aktiver sein als bisher.