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Aufgalopp 654

Autor: 

Daniel Delius

TurfTimes: 

Ausgabe 654 vom Freitag, 05.02.2021

Der Staat passt auf uns auf. Er sorgt dafür, dass wir angeschnallt in TÜV-geprüften Autos umherfahren, er sagt uns, wo wir überhaupt noch rauchen dürfen und schreibt uns in diesen Tagen vor, wen wir noch nach Hause einladen dürfen, weil es im Restaurant ja gerade nicht geht, er ordnet an, welche Masken wir tragen müssen. Auch bei unserem Spielverhalten redet er mit, denn er begrenzt Einsätze bei Automaten, die im Moment aber einsam in nicht geöffneten Spielhallen stehen. Er ist aber auch daran interessiert, dass wir nicht Haus und Hof beim Wetten auf Pferde verlieren. Wer etwa bei einem deutschen Wettanbieter ein Konto hat, darf nicht mehr als eine bestimmte Summe im Monat setzen – bei Wettstar etwa sind es 8.000 Euro und wer zwanzig Prozent davon verliert, bekommt die Rote Karte. Das steht im Gesetz. Mit einer Sondererlaubnis des Wettanbieters kann allerdings auch etwas tiefer in die Kasse gegriffen werden…

Aus Großbritannien, dem Mutterland des Wettgeschäftes, kommt jetzt die erstaunliche Nachricht, dass der dortige Staat doch sehr besorgt um das Wohl seiner Untertanen sein muss. Jeder, der mehr als 100 Pfund pro Monat bei Internet-Anbietern wetten will, soll nach einem Gesetzesvorschlag seine finanzielle Bonität nachweisen. Bankauszüge? Arbeitsbescheinigung? Schufa-Auskunft? So ganz scheint das noch nicht geklärt zu sein. Die dortigen Fachblätter überschlagen sich bereits mit Artikeln über diese abstrusen Überlegungen und weisen darauf hin, dass selbst für nur gelegentliche Wetter 100 Pfund der normale Einsatz im ersten Rennen des Cheltenham-Festivals sind. Der Queen wird ja oft nachgesagt, sie verfüge über eine Standleitung zum Buchmacher ihres Vertrauens. Kaum vorstellbar, dass sie ein 100-Pfund-Gesetz unterzeichnen würde.     

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