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Aufgalopp 513

Autor: 

Daniel Delius

TurfTimes: 

Ausgabe 513 vom Freitag, 13.04.2018

Der Übermut, der einen manchmal nach dem Erfolg des eigenen Pferdes ergreift, weicht gelegentlich einem gewissen Schwermut, wirft man Wochen später einen genauen Blick auf die ins Haus gekommene Gewinnabrechnung. Abzüge in vielfacher Firm, für Jockey, Trainer und Stall, die sind bekannt und gerechtfertigt. Dann kommt der Transport hinzu, die Spesen. Über das Jahr dann weitere Abgaben, für Doping und den Nachwuchs, wenn es denn überhaupt noch welchen gibt. Wer im Ausland Geld verdient, der darf drei Prozent an den Verband abführen, der sich natürlich außerdem jegliche Formalitäten bezahlen lässt.

Wer das mit dem Begriff übergriffig verbindet, der hatte noch nie einen Starter in der Schweiz. Dort war der Verband vor geraumer Zeit in schweres finanzielles Fahrwasser geraten und hat, um die Kassen wieder zu füllen, eine Gebühr ersonnen, die den Besitzern vom Bruttorennpreis abgezogen wird. 16% müssen Eigner aus dem Ausland bezahlen, stolze 14% immer noch die einheimischen Besitzern. Im Grunde, um Fehler der Vergangenheit zu kaschieren.

Allerdings wird hierzulande bei den Besitzern der vierbeinigen Gäste auch hingelangt. Das nennt sich dann Quellensteuer, ein Satz von 15%, der seit diesem Jahr auch auf Gewinne von Pferden aus den Niederlanden erhoben wird. Befreit davon sind noch Franzosen und Belgier, doch wird sich das auf absehbare Zeit auch ändern. Es könnte das Argument ins Feld geführt werden, dass es doch ganz gut sein, wenn uns das schöne Preisgeld nicht von den Besitzern aus dem Ausland weggenommen wird, doch wäre das sehr kurzsichtig gedacht. In großen Rennen sind die Gäste das attraktive Plus und bei der Basis sind sie unverzichtbar, um entsprechende Felder zu generieren. Das Thema Quellensteuer sollte deshalb gelegentlich schon auf die Tagesordnung gesetzt werden.  

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