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Wg. "Rotz": Kein Export nach Australien

Autor: 

Daniel Delius

TurfTimes: 

Ausgabe 354 vom Donnerstag, 12.02.2015

Das Direktorium hat vor einigen Tagen eine Mitteilung des zuständigen Bundesministeriums auf seine Website bezüglich der Krankheit Rotz gestellt, wir berichteten in unserer  letzte Ausgabe über die Problematik: Klick! Wie üblich ist diese Mitteilung sehr verklausuliert in amtlichem Ton abgefasst:  

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit der EU-Kommission vereinbart, dass registrierte und andere Equiden innergemeinschaftlich nur verbracht werden dürfen, wenn bestätigt werden kann, dass der zu verbringende Equide in den letzten 6 Monaten nicht in einem wegen Rotz gemaßregelten Bestand gehalten wurde. Diese Maßnahme gilt für 6 Monate nach Tötung des betroffenen Tieres; also ab dem 13.12.2014.
Allen Züchter, die beabsichtigen Zuchtstuten zur Bedeckung ins EU-Ausland zu verbringen, wird dringend geraten, sich vorab mit den Empfangsgestüten in Verbindung zu setzen, um sich über deren Aufnahmekriterien zu informieren.

Innerhalb der EU besteht somit kein Problem, aber wie eine interne Mitteilung des internationalen Transporteurs IRT vermuten lässt, gibt es derzeit keine Chance, in Pferd in bestimme Übersee-Länder zu bringen. So soll das Landwirtschaftsministerium in Australien verfügt haben, dass bis zum 31. Juli 2015 keine Pferde eingeführt werden dürfen, die aus Deutschland kommen. Immerhin greift damit nicht der eigentliche Bann von drei Jahren, der den Export hiesiger Pferde zum fünften Kontinent zum Erliegen gebracht hätte. Wie es um die Ausfuhr in andere Länder wie die USA oder Hong Kong aussieht, ist unklar, es dürfte aber auf eine ähnliche Sechs-Monats-Sperre hinauslaufen. 

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