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Das "Nicht-Urteil"

Autor: 

Daniel Delius

TurfTimes: 

Ausgabe 462 vom Donnerstag, 06.04.2017

Knapp dreieinhalb Stunden tagte am Montag in Köln das Renngericht des Direktoriums, eine weitere Sitzung in der schier unendlichen Aufbereitung des Deutschen Derbys 2016. Angetreten war man in der Besetzung Frank Heckenbücker, Mirko Roßkamp und Horst Greis.

Gegen Heckenbücker musste zunächst ein Befangenheitsantrag verhandelt werden, es ging um eine Äußerung des Vorsitzenden Richters nach der ersten Renngerichtsverhandlung. Er hatte damals öffentlich erklärt, die Entscheidung lasse keine Revision beim Oberen Renngericht zu. Dem war aber nicht so, diese Instanz hatte dann bekanntlich diese Entscheidung aufgehoben, zur erneuten Verhandlung zurückgewiesen und gemeint, dass die Pferde Isfahan und Savoir Vivre zu disqualifizieren seien, da ihre Reiter durch zu häufigen Peitschengebrauch einen Verstoß gegen die Durchführung von Rennen begangen hätten. Der einstige Berufungsgrund von Seiten des Teams von Dschingis Secret – unerlaubte Absprache – spielte schon längst keine Rolle mehr.

Der Befangenheitsantrag gegen Heckenbücker wurde jedoch zurückgewiesen und was sich in den folgenden zwei Stunden im Sitzungssaal des Galopper-Dachverbandes zutrug, war ein heftiges juristisches Scharmützel. Am Ende erteilte die untere der oberen Instanz eine heftige verbale Ohrfeige. „Es war ein Nichturteil“, formulierte es Heckenbücker, „es hat keinerlei Bindung. Die Entscheidung hat gegen grundsätzliche Grundrechte verstoßen. Die Besetzung war zweifelhaft, die Öffentlichkeit war nicht zugelassen und den Betroffenen wurde kein rechtliches Gehör geschenkt.“ Besonders an letzterem Punkt stieß sich das Renngericht, denn in der höheren Instanz waren nur der Berufungsführer in Person von Rechtsanwalt Bernhard Matusche und als Vertreter des Direktoriums Jan Antony Vogel geladen. Mirko Roßkamp, Vertreter von Heckenbücker, konnte zeitlich nicht, man war ihm bei der Terminierung auch nicht gerade entgegengekommen, was das Renngericht ersichtlich ärgerte. „Da es ein Nichturteil war, ist die Entscheidung des Renngerichts nicht aufgehoben, sie besteht weiter“, formulierte es Heckenbücker. Im Klartext: Isfahan bleibt Derbysieger, Savoir Vivre Zweiter und Dschingis Secret Dritter.

Angemerkt wurde auch der nach Auffassung des Renngerichts erfolgte Ablauf der Protestfrist. Das Obere Renngericht bezog sich in seiner Entscheidung auf die Ziffer 623/2 der Rennordnung („Ein Pferd ist zu disqualifizieren…bei einem Verstoß gegen die Vorschriften über die Durchführung der Rennen“). Ein Protest kann in diesem Zusammenhang aber nur bis Waageschluss eingelegt werden, in diesem Fall erfolgte er fünf Tage später. Die Frist, so das Renngericht, sei also abgelaufen.

Die Seite von Dschingis Secret hatte stets auf die Ziffer 623/3 hingewiesen, in dem „unerlaubte Mittel“ erwähnt werden, hatte den Peitschenmissbrauch als solches eingestuft. In diesem Fall beträgt die Protestfrist fünf Jahre, doch erwähnt das Obere Renngericht diese Ziffer nicht. Diese abgelaufene Frist, so das Renngericht, sei aber nicht entscheidend für seinen Spruch gewesen, es war halt der erwähnte „Verstoß gegen grundsätzliche Grundrechte.“

Die Seite von Dschingis Secret wird aber nicht loslassen. "Herr Pudwill als Protestführer wird Erfolg haben, daran arbeiten wird", teilte Bernhard Matusche am Mittwoch mit. "Die Entscheidung des Oberen Renngerichts ist richtig, die Versuch der unteren Instanz und des DVR, den Erfolg auch jetzt noch zu verhindern, sind aussichtslos." Eine Revision soll am Tag des Eingangs des Urteils eingelegt werden.  

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