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Das juristische Derby-Nachspiel: Droht die Disqualifikation von Isfahan und Savoir Vivre?

Wird der Derby-Einlauf 2017 doch noch einmal gedreht? Der Einlauf lautete Isfahan (Mitte) vor Savoir Vivre (innen) und Dschingis Secret (außen), der von der von der Entscheidung profitieren würde. www.galoppfoto.de

Autor: 

Daniel Delius

TurfTimes: 

Ausgabe 457 vom Donnerstag, 02.03.2017


Am Donnerstag tagte in Köln das Obere Renngericht in Sachen Derby 2016. Die Verhandlung fand ohne Öffentlichkeit und ohne Zeugen statt. Entschieden wurde nach Aktenlage. Das Obere Renngericht tagte in der Besetzung Dr. Günter Paul (Vors.), Karl-Dieter EllerbrackeRolf LeistenDirk von Mitzlaff und Bernd Neunzig. Im Folgenden der Text der offiziellen Presseerklärung:

Das Obere Renngericht hat die Entscheidung des Renngerichts vom 13.10.2016 zum Ausgang des IDEE 147. Deutschen Derby 2016 aufgehoben und an das Renngericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Die Entscheidung des Renngerichts beruht zwar unter anderen auf einer jahrzehntelangen Handhabung der Nr. 623 Pkt. 2 der Rennordnung und anderer Vorschriften.

Nr. 623 Pkt. 2 der Rennordnung bestimmt wörtlich: „623. Ein Pferd ist zu disqualifizieren … 2. bei einem Verstoß gegen die Vorschriften über die Durchführung der Rennen“

Diese bisherige Handhabung hält jedoch einer Nachprüfung nicht stand. An der eindeutigen Bestimmung der Nr. 623 Pkt. 2 der Rennordnung ist nicht vorbeizukommen. Deshalb ist beim Einsatz der Peitsche über die zulässige Richtzahl von fünf Schlägen (Nr. 482 RO in Verbindung mit Richtlinie Nr. 9 Ziffer 4) hinaus zu disqualifizieren. Dem Renngericht bleibt allerdings die Entscheidung, wie im Einzelnen diese Disqualifikation zu erfolgen hat (Nr. 626 der Rennordnung). Die Entscheidung erging einstimmig.

Lesen Sie dazu den Kommentar "Aufgalopp: Zur Entscheidung des Oberen Renngerichts in Sachen Derby": Klick!

 

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