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"Hau drauf!" ...

Autor: 

Frauke Delius

TurfTimes: 

Ausgabe 440 vom Donnerstag, 20.10.2016

Auch eine mögliche Antwort für alle Jockeys, die nicht bis fünf zählen können ...: ©miro-cartoonAuch eine mögliche Antwort für alle Jockeys, die nicht bis fünf zählen können ...: ©miro-cartoon.... titelte die gemeinhin als nicht für reißerische Aufmachungen bekannte Süddeutsche Zeitung schon vor der Berufsverhandlung des Renngerichts gegen den Derbysieg von Isfahan wegen Peitschenmissbrauchs durch den Jockey Dario Vargiu und der vermeintlichen Anstiftung dazu durch den Racing-Manager Holger Faust. Das Ergebnis ist bekannt, die Berufung wurde zurück gewiesen, und eigentlich sollte dazu nach dem jetzigen Stand der Dinge alles gesagt und geschrieben sein, vielleicht sogar um Einiges zu viel. Die Schlagzeile der Süddeutschen für den Nachbericht jedenfalls lautete, "Peitschen lohnt sich"; genau das also, was der Rennsport nicht braucht. Und das war nur die Süddeutsche.

Auch wir haben berichtet, ganz aktuell am vergangenen Donnerstag nach der Sitzung des Renngerichts und haben den Ausführungen des Anwaltes der Klägerseite, Bernhard Matusche, folgend geschrieben, das Urteil sei "berufungsfähig". Sowohl Frank Heckenbücker, der den Vorsitz über die Verhandlung hatte, als auch sein Amtvorgänger Dr. Heinz Faßbender reagierten prompt, eine gleich lautende Pressemitteilung folgte am Freitag auf dem Fuß, dort hieß es im Wortlaut: "Gegen die gestrige Entscheidung des Renngerichts als Berufungsinstanz sieht die Rennordnung keine weiteren Rechtsmittel vor. Das Renngericht war bereits die Berufung gegen die Protestentscheidung der Rennleitung. Nach Nr. 676 RO ist die Revision nur in den Fällen zulässig, in denen das Renngericht auf Entziehung der Rennfarbe, der Lizenz, der Reiterlaubnis auf mehr als sechs Monate oder auf Ausschluss oder Verweisung erkennt. In Protestverfahren ist keine Revision vorgesehen."

Damit scheint der Fall aber noch nicht beendet. Es bleibt nicht nur der Weg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, also zum Landgericht Köln, sondern der Anwalt der klageführenden Partei, Bernhard Matusche meint zu der Pressemitteilung: "Bei der Information des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen (DVR) handelt es sich schlichtweg um eine Falschmeldung. Über die Zulässigkeit der Revision entscheiden zudem allein die Gerichte - nicht das DVR." 

Damit nicht genug. Einigen mittelbar oder unmittelbar Beteiligten scheint erst später klar geworden zu sein, was ein gesprochenes, wieder erzähltes oder geschriebenes Wort anrichten kann. Jetzt macht sich so eine Art kollektive Amnesie breit, gerne auch unterstützt durch anwaltliche Schreiben, wenn etwas auf Facebook Geschriebenes , das mehr als hundertmal "geliked", zigfach kommentiert und sogar auf der Plattform des Dachverbandes "geteilt" worden ist, auf einmal nicht mehr zitierfähig sein soll, im besten Fall als eigentlich "doch-nie-so-gesagt" behandelt werden soll, weil der Verfasser es gelöscht hat. Aber nicht nur das Internet vergisst nicht. Der Schaden, der dem Rennsport insgesamt entstanden ist, bleibt im Gedächtnis sicher noch länger haften, dafür wird schon die Tierschutzorganisation PeTA sorgen, ohnehin schon Dauergast vor den Rennbahnen und bestens mit Informationen fragwürdiger Glaubwürdigkeit versorgt durch Facebook & Co.: Klick!

Frauke Delius

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