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Aufgalopp 211 über die Sportgerichtsbarkeit

Vieldiskutiertes Finish - Severin (rechts) mit Wladimir Panov gewinnt gegen den lange führenden Raipur mit Eduardo Pedroza. www.galoppfoto.de

Autor: 

Daniel Delius

TurfTimes: 

Ausgabe 211 vom Donnerstag, 19.04.2012

Der Favorit strebt in Führung liegend scheinbar überlegen dem Ziel entgegen, der Reiter versucht es ihm so leicht wie möglich zu machen, reitet nur mit den Händen - und wird auf der Linie noch von einem Konkurrenten überrascht. Geschehen zu Ostern in Hoppegarten, als Raipur noch abgefangen wurde. Und am letzten Sonntag in Longchamp, als Dabirsim die erste Niederlage seiner Laufbahn erlitt. Zwei ähnliche Fälle, zwei Rennen allerdings unterschiedlicher Kategorie.

Die Rennleitung in Hoppegarten bestrafte Raipurs Reiter Eduardo Pedroza mit einem Lizenzentzug von drei Tagen, das wurde in der Berufungsverhandlung auf null zurückgesetzt. Die Kommissare in Longchamp taten nichts. Dabei handelte es sich dort immerhin um ein Gr. III-Rennen, es ging um viel Geld, auch für die Wetter, und es ging um den Nimbus eines Pferdes, das zweijährig in seiner Altersklasse keinen Gegner hatte. Und Dabirsims Partner Christophe Soumillon hatte sich zudem in der entscheidenden Phase mehrfach geradezu aufreizend nach der Konkurrenz umgeschaut.

Beide Entscheidungen wären vor einigen Jahren noch anders ausgefallen, doch haben sich die Zeiten geändert. Die Diskussion um den Peitschengebrauch ist in England längst noch nicht beendet und auch schon nach Frankreich gewandert. Und die Problematik um die richtige Behandlung von Pferden wird durch die jüngsten Vorkommnisse beim Grand National neu besprochen. Bei der Thematik ist Fingerspitzengefühl erforderlich. Die Sportgerichtsbarkeit hat es in den Fällen Raipur und Dabirsim grenzübergreifend unter Beweis gestellt.  

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